Deutsch-Sowjetischer Grenz und Freundschaftsvertrag vom 28.9.1939:
Vertrauliches Protokoll1)

Vertrauliches Protokoll

 

Die Regierung der UdSSR wird den in ihren

Interessensgebieten ansässigen Reichsangehörigen und

anderen Persönlichkeiten deutscher Abstammung, sofern

sie den Wunsch haben, nach Deutschland oder in die

deutschen Interessengebiete überzusiedeln, hierbei

keine Schwierigkeiten in den Weg legen. Sie ist damit

einverstanden, dass diese Übersiedlung von Beauftrag-

ten der Reichsregierung im Einvernehmen mit den zu-

ständigen Behörden durchgeführt wird und

dass dabei die Vermögensrechte der Auswanderer gewahrt

bleiben.

Eine entsprechende Verpflichtung übernimmt

die Deutsche Reichsregierung hinsichtlich der in

ihren Interessengebieten ansässigen Personen ukraini-

scher oder weissrussischer Abstammung.

 

Moskau, den 28. September 1939.

 

Für die Deutsche Reichsregierung:          In Vollmacht der Regierung der UdSSR:

Ribbentrop                                                         Molotow

 

1) ADAP, D, Bd. VIII, Nr. 158, S. 128